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Einrichtungsleitung Schulze

Interim Einrichtungsleitung
Michél Schulze

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Interim Pflegedienstleitung
Cornelia Voigt


Neue Besuchsregelungen

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07.07.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie Ihnen aus den Medien mit Sicherheit bekannt ist, wurden die Ausnahmen zu den Besuchsverboten in stationären Einrichtungen seitens der Landesregierung gelockert.

Wir haben unser Besuchskonzept nun unter den Maßgaben der aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie den Empfehlungen des RKI angepasst und versucht, das Wohlbefinden unserer Bewohner/innen und deren Angehörigen, aber gleichzeitig auch den Schutz unserer Bewohner/innen in Balance zu bringen.

Das Konzept wurde zwischenzeitlich mit den Behörden abgestimmt. Somit möchten wir Ihnen hiermit die ab Mittwoch den 1.7.2020 geltenden Regelungen mitteilen:


-         Die Besuchszeiten finden jeweils Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Wintergarten statt, 2 Besucher pro Bewohner.

 -          Von Montag bis Sonntag sind Besuche von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr  im Wohnbereich möglich,1 Besucher im Bewohnerzimmer.

 - Bei berufstätigen Angehörigen wird eine individuelle Absprache für Abendbesuche vereinbart. 

- Die Besuchszeiten sind nicht zeitlich begrenzt.

-          Spaziergänge mit Angehörigen auf dem Außengelände können in der Zeit von 10.30- 17.00 Uhr täglich mit bis zu max. 4 Personen stattfinden.

 -         Bewohner dürfen die Einrichtung unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und den Regelungen der Corona-Schutzverordnung für den öffentlichen Bereich für max.  6 Stunden  verlassen, ohne anschließende Isolation. Bewohner werden vor dem Verlassen der Einrichtung über die Hygieneregeln und deren Einhaltung aufgeklärt und erhalten beim Verlassen der Einrichtung ein kleine Flasche Händedesinfektionsmittel.

 -         Eine telefonische Terminabsprache für Ihren Besuch in der Einrichtung kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15.00 Uhr, unter der Rufnummer 02384 – 9300 oder 9304291 stattfinden. Besuche ohne vorherige Terminabstimmung können wir leider nicht zulassen.

 

Vor Ort sind folgende Maßnahmen zu beachten:

1.) Es erfolgen eine Eingangskontrolle und ein Screening durch einen Mitarbeiter der Einrichtung (Temperaturkontrolle und Abfrage von Symptomen)

2.) Anschließend Hände waschen und Händedesinfektion!

3). Ständiges Tragen von Mund-Nase-Bedeckung

a. korrekt anlegen/tragen (Hilfestellung durch Mitarbeiter der Einrichtung)

b. während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung tragen

c. Berührungen von Mund, Nase, Augen sind zu vermeiden

4). Erneute Händedesinfektion (Hilfestellung durch Mitarbeiter der Einrichtung)

5) Auf direktem Weg zum Besucherraum/Bewohnerzimmer gehen

 6). Vermeiden Sie, wenn möglich, das Berühren von Oberflächen

7) Aufenthalt nur im Besucherraum/Bewohnerzimmer (das WC im Bewohnerzimmer darf nicht benutzt  werden)

8) Beachten Sie die allgemeine Abstandsregelung (mind. 1,5 Meter). Berührungen werden nicht als problematisch angesehen, wenn der Besucher einen Einmalschutzkittel überzieht und sowohl Besucher als auch Bewohner einen Mund-Nasenschutz tragen.

9) Hilfestellung beim Essen. Es ist ein Einmalschutzkittel und Mundschutz zu tragen. Während des Essenanreichens durch den Besucher hat der Bewohner keinen Mund-Nasenschutz. Der Bewohner/Besucher könnte sich anstecken. Es handelt sich hier um ein Risiko, dass dem Besucher/Bewohner bewusst sein muss. Es wird dem Besucher/Bewohner freigestellt, ob er dieses Risiko eingehen möchte oder nicht.

10)  Gehen Sie auf direktem Weg zum Ausgang

11) Melden Sie sich bei dem/r zuständigen Mitarbeiter/in im Ein-/Ausgangsbereich ab

12)  Hände waschen und Händedesinfektion vor Verlassen der Einrichtung


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Maßnahmen notwendig bzw. einzuhalten sind und diese seitens unserer Mitarbeitenden streng geprüft werden müssen, da diese Grundlage unseres Schutzkonzeptes sind. Das Konzept wurde den zuständigen Behörden vorgelegt, die diesem zustimmten bzw. keine Einwände hiergegen vorbrachten, da auf diese Weise der bestmögliche Schutz unserer Bewohner auf Basis der derzeitigen personellen Kapazität sowie den örtlichen Gegebenheiten gewährleistet wird.

Falls Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet  im Ausland laut des RKI aufgehalten haben (individuelle Entscheidung), Sie Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten (individuelle Entscheidung), Fieber oder Krankheitssymptome vorliegen oder die Einhaltung der Hygiene- bzw. Schutzmaßnahmen verweigert wird, ist ein Besuch leider nicht möglich!

Sollte es zu einem konkreten Verdachtsfall oder einer bestätigten Infektion in unserer Einrichtung kommen, können keine weiteren Besuche mehr stattfinden (individuelle Entscheidung). Hierüber würden wir Sie im Bedarfsfall entsprechend informieren und bitten um Ihr Verständnis.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie diese gerne im Rahmen der Terminabstimmung platzieren.

Wir bedanken uns für Ihre bisherige Unterstützung und auch das Vertrauen, welches Sie uns entgegenbringen. Nur dadurch können wir gemeinsam den Schutz der Gesundheit unserer Bewohnerinnen und Bewohner, von Ihnen als Angehörige aber auch unserer Mitarbeitenden weiterhin sicherstellen –besten Dank dafür!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wohn- und Pflegezentrum Klostergarten

Einrichtungsleitung

Marita Ahlbrink

 

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